Bebauungsplan Lagerplatz für Bankettschälgut - Rechtskraft 20.09.2018

Ziel der Planung ist die Schaffung einer Lagerfläche für Bankettschälgut, das durch Fräsen und Abziehen von Grabenräumen an Landkreisstraßen entsteht. Das Material fällt bei den Straßenunterhaltungsmaßnahmen des Landkreisbauhofes Vilsbiburg an. Nach Angaben der Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird das anfallende Material in der Regel in den Abfallstatus "nicht gefährlicher Abfall" eingestuft. Das Material soll auf dem beplanten Grundstück bis zu seinem Wiedereinbau im Rahmen von straßenbaulichen Maßnahmen oder bis zur eventuellen Weitergabe an Dritte eingelagert werden.