Heizungsbauer sind Fördervermittler für Bauherrn

Heizungsbauer sind Fördervermittler für Bauherrn

Heizungsbauer der Region informieren sich bei Energieberater Martin Meindl (5. von links).

Auflagen und Förderungen gehen bei Austausch und Sanierung einer Heizanlage Hand in Hand. Energieberater Martin Meindl stellte in einem Workshop für Heizungsbauer und Elektriker im Rahmen des Klimadialogs Vilsbiburg die Anforderungen nach Energie-Einspar-Verordnung und Erneuerbarem-Energie-Wärme-Gesetz vor und passend dazu die mehrfach nutzbaren Fördergelder von Land und Bund. Die Auflagen- und Fördervielfalt ist selbst von Fachleuten kaum noch zu überblicken, birgt aber finanzielle Anreize wie nie zuvor.

 

Mit der aktuellen Energieeinsparverordnung bestehen nicht nur höhere Auflagen, auch die Vielfalt an Fördermöglichkeiten wurde für 2016 nochmals deutlich erhöht. Möchte ein Bauherr die Heizungssanierung mit der des Gebäudes kombinieren, so wird es erst richtig diffizil. Klimaschutzmanager Georg Straßer hat deshalb zur Klärung den Energieberater Martin Meindl sowie Heizungsbauer und Elektriker eingeladen, um sich in einem Workshop auf den neuesten Stand zu bringen. „Langfristiges Ziel der Förderpolitik des Gesetzgebers ist ein energieautarkes Haus“ zeigte Meindl die Richtung auf, an der sich alle Bauherrn und Handwerker bei ihren Entscheidungen kurz- und langfristig orientieren müssen. Nach dem Prinzip „erst fördern – dann fordern“ werden bei Sanierung und Neubau einer Heizanlage erst finanzielle Anreize geschaffen, die später als Vorschrift gefordert werden, dann aber ohne die Unterstützung von Landes- und Bundesmitteln. Meindl regte die anwesenden Heizungsbauer an, trotz der komplizierten Vorgehensweise bei der Antragstellung für ihre Kunden alle möglichen Förderkombinationen auszuschöpfen: „Beim Austausch einer Heizanlage durch eine Pelletheizung mit heizungsunterstützender Solaranlage können bei optimalen Voraussetzungen bis zu 12.000 Euro Zuschüsse genutzt werden!“ Der Berater ging insbesondere auf „Stolperstellen“ bei der Beantragung ein, hinsichtlich zeitlicher Abfolge und Ausschlusskriterien. Ab erstem April sind bei der KFW verschiedene Sanierungspakete angeboten, bei denen ein Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent bzw. ein Investitionszuschuss von 15 Prozent möglich sind. Das BAFA fördert alternative Heizsysteme, wie Holz-, Solar- oder Wärmepumpenanlagen und das 10.000-Häuser-Programm vom Freistaat Bayern wartet mit den Programmteilen Heizungstausch und Energiesystemhaus auf.

 

Beratung und Abstimmung sind das A und O

 

Dass sich die anwesenden Dienstleister schon eingehend mit der Materie zum Wohle ihrer Kunden auseinandergesetzt hatten, zeigten ihre fundierten Diskussionsbeiträge. Hier wurde klar, dass die gegenseitige Abstimmung von Heizungsbauern und Elektrikern – denn beide sind für die energetischen Einsparmaßnahmen am Bau gefordert – schon jetzt eine unabdingbare Voraussetzung ist, um sowohl gesetzlichen Auflagen zu genügen als auch das Potenzial an Fördermitteln auszuschöpfen. Ob Neubau, Sanierung oder einzelne Modernisierungsmaßnahme - nach den Richtlinien zur KfW-Förderung ist für die Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ ein unabhängiger Experte bereits für die Antragstellung einzubinden. Die jetzt ebenfalls geförderte professionelle Baubegleitung stellt sicher, dass technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Wer diese Fördermittel nicht beanspruchen möchte, ist dennoch mit der Einbindung eines unabhängigen Energieberaters auf der sicheren Seite. Die Kosten für jegliche Beratung zur energetischen Optimierung an Gebäude und Wohnung werden von Seiten der Stadt Vilsbiburg mit bis zu drei Stunden übernommen. „Das ist auch unserer Arbeit dienlich und das würden wir uns auch für die Nachbargemeinden wünschen“ – so der ausdrückliche Wunsch der anwesenden Heizungsbauer.