Auch in der Stadt Vilsbiburg sind bereits ukrainischen Flüchtlinge angekommen. Sie haben bei engagierten Vilsbiburgerinnen und Vilsbiburger eine Unterkunft gefunden. Wir wollen weder die Geflüchteten noch diejenigen, die Wohnraumangebote unterbreiten, allein lassen, sondern durchgängig Unterstützung anbieten. Deshalb haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner erstellt:

Ansprechpartner, Organisationen und Einrichtungen für Geflüchtete und Helfer

Unterstützungsleistung Organisation/ Einrichtung Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse Infomaterial
Internetauftritt
Ansprechpartner für Betroffene in Vilsbiburg Integrationsbeauftragte Vilsbiburg Fr. Anwar-Uddin Gliasa - integrationsbeauftragte@vilsbiburg.de - https://www.vilsbiburg.de/integrationsbeauftragte
Ansprechpartner für Betroffene in Vilsbiburg Integrationsbeauftragter Vilsbiburg Hr. Anwar-Uddin Mohammad

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integrationsbeauftragte@vilsbiburg.de - https://www.vilsbiburg.de/integrationsbeauftragte
Ansprechpartner für Betroffene in Vilsbiburg Integrationsbeauftragter Vilsbiburg Hr. Aldris Mohamed - integrationsbeauftragte@vilsbiburg.de - https://www.vilsbiburg.de/integrationsbeauftragte
Unterstützung bei allen Anliegen (keine Wohnungsvermittlung) Diakonie Fr. Karin Dornstauder 0175 8522720 dornstauder.karin@asyl-landshut.de Flyer
Flyer (ukrainisch)
https://caritaslandshut.de/beratung/asyl-und-migration
Erstunterkünfte und Registrierung Ausländeramt - 0871 408 1800 ukrainehilfe@landkreis-landshut.de - https://www.landkreis-landshut.de/landratsamt/aufgaben-und-organisation
Hilfe für unbegleitete Jugendliche Kreisjugendamt - 0871 408-4700 kreisjugendamt@landkreis-landshut.de - https://www.landkreis-landshut.de/themen/kinder-jugend-und-familie/jugendamt/
Schulbedarf Buntstiftladen Vilsbiburg

Fr. Herzog Maria

Fr. Ramm Margit

0871 4302516 -

Flyer (ukrainisch)

Flyer (englisch)

Flyer (türkisch)

https://diakonie-arbeit-la.de/schulbedarfsladen-buntstift.html
Lebensmittel Tafel

Fr. Hentschel Gabriele

Fr. Grünewaldt Brigitta

08741 7379

08741 9252102

info@vilsbiburger-tafel.de - https://www.diakonie-landshut.de/tafel-vilsbiburg/start/
Informationen für Helfer, Organisationen, Einrichtungen Integrationslotse Landkreis Landshut Hr. Fellner Harald 0871 408 1155 Harald.Fellner@landkreis-landshut.de - https://www.landkreis-landshut.de/landratsamt/aufgaben-und-organisation
Treffpunkt für Betroffene Familienzentrum Vilsbiburg Fr. Hollerith Melanie 08741 2652 - - www.familienzentrum-vilsbiburg.de
Kurse VHS Vilsbiburg - 08741 2503 info@vhs-vilsbiburg.de - https://www.vhs-vilsbiburg.de/index.php
Betreuung Jugendlicher Jugendzentrum Hr. Dressler Herbert

08741 8185

0175 1123704

juz@vilsbiburg.de
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https://www.vilsbiburg.de/juz
Hilfe zum Lebensunterhalt Jobcenter - 0911 1787915 Jobcenter-LK-Landshut@jobcenter-ge.de

Formulare

Kurzinformation

Kurzinforamtion (ukrainisch)

Kurzinforamtion (russisch)

https://www.arbeitsagentur.de/
Krankenhilfe, Krankenscheine Landratsamt Landshut Sozialhilfeverwaltung 0871 408 2102

sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de

 

krankenscheine@landkreis.de

- https://www.landkreis-landshut.de/landratsamt/aufgaben-und-organisation
Anlaufstelle für Ehrenamt Fala Fr. Herzog Mariele

0871 20662730

0160 1477400

mh@freiwilligen-agentur-landshut.de

- https://www.vilsbiburg.de/fala-freiwilligenagentur-landshut-in-vilsbiburg

Kostenlose Deutschkurse für Anfänger

Ab Montag, 11. Juli um 12 Uhr beginnt im VHS-Nebengebäude, Frontenhausener Str. 19 ein neuer Deutschkurs für Anfänger. Dieser ist kostenlos und findet immer Montags von 12 bis 14.30 Uhr statt. Bitte melden Sie sich bei der VHS Vilsbiburg zu den Kursen an.

 

Hier gehts zu den Ansprechpartner der VHS: https://www.vhs-vilsbiburg.de/kontakt/ansprechpartner/

 

Einreise und Aufenthalt

  • Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Es ist nicht nötig, einen Asylantrag zu stellen.
  • Ukrainische Flüchtlinge müssen sich spätestens 90 Tage nach der Einreise in Deutschland beim Ausländeramt registrieren. Die Registrierung erfolgt in der Happy- Sports-Halle in Ergolding (Schinderstraßl 19, 84030 Ergolding).
  • Wir empfehlen eine möglichst zeitnahe Registrierung, denn nur registrierte Personen erhalten Sozialleistungen.
  • Die Betroffenen werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren, möglichst per E-Mail an ukrainehilfe@landkreis-landshut.de. Formulare um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, kann man hier auch schon vorab herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken. Den betreffenden Personen wird dann postalisch eine Fiktionsbescheinigung geschickt. Trotzdem ist für die Registrierung noch ein persönlicher Termin notwendig.
  • Eine Fiktionsbescheinigung erhalten die Betroffenen auch, wenn sie das Formular nicht per E-Mail ans Ausländeramt schicken, sondern im Rahmen eines persönlichen Termins bei der Außenstelle des Ausländeramtes in Ergolding abgeben. Die Fiktionsbescheinigung verweist einerseits auf die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, zudem ermöglicht diese den Zugang zu Leistungen.

Meldung im Bürgerbüro

Sind ukrainische Flüchtlinge bereits im Landratsamt registriert und in einer vom Landratsamt begleiteten Unterkunft untergebracht worden, ist es dennoch notwendig beim Einwohnermeldeamt im Rathaus vorzusprechen. Sind ukrainische Flüchtlinge bei Bekannten oder Freunden untergekommen, dann ist zusätzlich eine Anmeldung mit einer Wohnungeberbestätigung des „Vermieters“ notwendig. Zur Vorsprache ist es notwendig alle vorhandenen Unterlagen mitzubringen (Pässe, Fiktionsbescheinigung, Personenstandurkunden, …)

Unterkunft

  • Das Landratsamt hat die Happy-Sports-Halle als Notunterkunft vorbereitet, in der knapp 430 Menschen unterkommen können. Die Halle soll in erster Linie als Ankunftszentrum dienen, an dem die geflüchteten Personen registriert werden und sich erst einmal mit dem Nötigsten versorgen und ausruhen können. In erster Linie ist das Landratsamt aber bemüht, die Flüchtlinge in dezentrale Unterkünfte oder privat angebotenem Wohnraum zu vermitteln.
  • Wer Ferienwohnungen, leerstehende Einliegerwohnungen, freie Zimmer, Pensionen oder weiter Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung stellen will, wird gebeten, sein Angebot an das Ausländeramt am Landratsamt Landshut zu übermitteln. Hierfür wurde eine Hotline eingerichtet unter Telefon 0871 408-1800 oder per E-Mail an ukrainehilfe@landkreis-landshut.de. Das Landratsamt kommt dann bei Bedarf auf Sie zu. Alternativ können die Wohnmöglichkeiten auch an die Stadt Vilsbiburg gemeldet werden: Unter Telefon 08741 305 180 oder per E-Mail an riedl@vilsbiburg.de. Die Stadt Vilsbiburg reicht die Meldungen dann an das Landratsamt weiter.
  • Eine private Unterbringung der Flüchtlinge (bei Verwandten und Bekannten) ist ohne weiteres möglich. Trotzdem ist eine Registrierung beim Ausländeramt (siehe oben) erforderlich, um finanzielle Leistungen erhalten zu können
  • Die Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge, die sich keine Unterkunft über Verwandte oder Bekannte organisieren können, erfolgt ausschließlich über das Ausländeramt auf die gemeldeten Wohnungen. Die Stadt Vilsbiburg hat hierauf keinen Einfluss.
  • Im Falle der privaten Unterbringung gegen Entgelt kann der Vermieter mit dem Geflüchteten einen Mietvertrag abschließen. Die Vermieter werden gebeten, sich zwecks der Erstattung im Einzelfall direkt an das Sozialamt zu wenden.
  • Die Vermittlung der ukrainischen Geflüchteten erfolgt äußert kurzfristig. In der Regel werden Wohnungsgeber lediglich zwei bis drei Stunden vorher informiert.

Finanzielle Unterstützung

  • Geflüchtete erhalten seit 01.06.2022 vom Jobcenter Geld für den Lebensunterhalt, wenn einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Jobcenter gestellt wurde (Jobcenter Landkreis Landshut Lehbühlstr. 28 in 84034 Landshut,  E-Mail: Jobcenter-LK-Landshut@jobcenter-ge.de).
  • Flüchtlinge können mit folgenden Formularen des Jobcenters Leistungen beantragen:

Antrag ALG II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf

Anlage weitere Personen Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagewep_ba013071.pdf

Anlage Kinder Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageki_ba013057.pdf

Anlage Unterkunft & Heizung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba013056.pdf

Anlage Einkommenserklärung (> 15 J.): https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba013053.pdf

 

  • Der Antrag ist mit folgenden Unterlagen beim Jobcenter einzureichen:
    • Antrag auf Arbeitslosengeld II ausgefüllt durch Antragssteller*in

    • Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP) / ausgefüllt und unterschrieben für Partner*in sowie aller Kinder ab 15 Jahren 

    • Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (KI) / ausgefüllt für alle Kinder unter 15 Jahren

    • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) / ausgefüllt wenn Sie Miete bezahlen müssen

    • Anlage zur Einkommenserklärung (EK) / ausgefüllt und unterschrieben für jede Person über 15 Jahren

    • Ausweis bzw. Reisepass aller Personen

    • Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel aller Personen

    • Mietvertrag sofern zutreffend

    • Arbeitsvertrag / aktuelle Gehaltsabrechnungen sofern zutreffend

    • Schulbescheinigung Kinder

    • Nachweis über deutsches Bankkonto

    • Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse bzw. schriftliche Angabe bei welcher Krankenversicherung wir Sie anmelden sollen

Alle Unterlagen werden nur für Personen benötigt die momentan in Deutschland leben.

Wichtig: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und Schrift auszufüllen.

 

Hier finden Sie Ausfüllhilfen in den Sprachen ukrainisch und deutsch.

Sollten Sie Fragen haben, so nutzen Sie den Internetauftritt des Jobcenters

Alternativ können Sie das Jobcenter von 08:00 – 12:00 Uhr unter 0871-404722-90 telefonisch erreichen.

 

  • Wenn akut weitere Leistungen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, etc.) erforderlich sind, können Fragen unter Telefon 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.
  • In akuten Krankheitsfällen werden nach eine E-Mail an krankenscheine@landkreis.de ein Krankenschein ausgestellt, mit diesem können die Flüchtlinge zu einem Arzt ihrer Wahl gehen und werden dort behandelt.

 

Beantragung von Kindergeld

Die Arbeitsagentur stellt Informationen zur Beantragung von Kindergeld auf der Homepage in den Sprachen deutsch, ukrainisch, englisch und russisch zur Verfügung.

 

Die Inforamtionen können hier abgerufen werden: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

Beantragung eines Sozialpasses

Wurde die Registrierung durchgeführt und mit einem Bescheid festgestellt, dass Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder nach dem Sozialgesetzbuch ausgezahlt werden, ist es möglich beim Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Vilsbiburg einen Sozialpass zu beantragen. Diese sind u. a. anderem erforderlich, um zum Beispiel Leistungen der Vilsbiburger Tafel bzw. des Schulbedarfsladens beziehen zu können.

Helferkreis

Die Stadt Vilsbiburg ist dabei, einen Helferkreis aufzubauen, um den Geflüchteten den Start in unserer Kommune zu erleichtern. Beabsichtigt ist den Betroffenen einen Erstansprechpartner und Anlaufstellen zur Unterstütung zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Vilsbiburg hat deshalb Integrationsbeauftragte bestellt. Diese können die Bedarfe der jeweiligen Familien zielgerichtet in den Helferkreis einspeisen. Wer an einer Mitarbeit im Helferkreis interessiert ist, kann sich mit einer E-Mail an die Integrationsbeauftragten (integrationsbeauftragte@vilsbiburg.de) bei der Stadtverwaltung melden.

Arbeitserlaubnis und Schulbesuch

  • Die Fiktionsbescheinigung, die die Flüchtlinge nach der Registrierung beim Ausländeramt erhalten, ermöglicht den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt.
  • Die Schulen sind informiert und werden gebeten, Kinder und Jugendliche aus dem Kreis der ukrainischen Flüchtlinge aufzunehmen. Es besteht gemäß BayEUG innerhalb von drei Monaten keine Schulpflicht, das heißt der Schulbesuch ist freiwillig. Die Schulen sind informiert, dass ukrainische Kinder und Jugendliche aufgenommen werden können, wenn Masernschutz nachgewiesen werden kann und eine Meldeadresse (siehe Meldung im Bürgerbüro) Für einen Schulbesuch ist die Meldung im Einwohnermeldeamt der Stadt entscheidend, da nur ortsansässige Kinder die Vilsbiburger Grundschule besuchen dürfen. Die Registrierung im Ausländeramt ist für einen Schulbesuch nicht nötig.

Familien für unbegleitete Kinder und Jugendliche

Da es denkbar ist, dass auch unbegleitete Minderjährige ohne ihre Eltern oder erziehungsberechtigte Personen aus der Ukraine im Landkreis ankommen, sucht das Jugendamt vorsorglich Familien, die bereit wären, Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufzunehmen. Sprachkenntnisse in Ukrainisch oder Russisch wären von Vorteil. Meldungen gehen an das Kreisjugendamt per E-Mail an kreisjugendamt@landkreis-landshut.de oder unter Telefon 0871 408-4700.