Onlinanträge

Urkunden Online beantragen

 

Sparen Sie sich den Behördengang und beantragen sie hier Ihre benötigten Urkunden online.

 

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das rechtliche Interesse an der Ausstellung der Urkunde ist im Bestellformular im Feld "Verwendungszweck" darzulegen. Ferner sind mit dem Bestellformular geeignete Dokumente zu übersenden, die das rechtliche Interesse belegen, zum Beispiel Bestellung zum Nachlasspfleger, Vollstreckungsbescheid oder ähnliches.

 

Als Bezahlverfahren wird ausschließlich Giropay angeboten.

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung zur Zeit - ab Vorliegen vollständiger Unterlagen - ungefähr 3 Wochen beträgt.

 

HINWEIS: Online-Anträge über die Internetseiten von Drittanbietern werden vom Standesamt Vilsbiburg nicht bearbeitet. Diese Seiten stehen nicht in Verbindung mit dem Standesamt Vilsbiburg und Ihren persönlichen Daten. Evtl. fallen hier auch zusätzliche Kosten für die Beantragung an. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den oben angebotenen Dienst!