Neues zu Baubegleitung und -förderung

Neues zu Baubegleitung und -förderung

Gebäude-Energieberater Armin Treidl.

Sowohl Auflagen als auch Fördermittel sind bei Neubau und Sanierung so hoch wie nie zuvor. Der VHS-Vortrag im Klimadialog Vilsbiburg stellte die Anforderungen nach Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vor und passend dazu die mehrfach nutzbaren Förderungen von Stadt, Land und Bund. Ohne fachkundige Beratung können Maßnahmen kaum mehr umgesetzt werden, neu ist die verpflichtende Baubegleitung.

 

Bei Sanierung und Neubau eines Gebäudes gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, für 2016 wurden diese deutlich aufgestockt. Gebäudeenergieberater Armin Treidl von der Landshuter Energieagentur zeigte bei seinem Vortrag auf, was bereits bei der Antragstellung zu beachten ist. „Besonders attraktiv für Bauherrn ist neben den deutlich besseren Einzelkonditionen, dass die Fördermittel - vom BAFA und der KFW–Bank mit dem neuen Bayrischen Förderprogramm 10.000 Häuser Programm – kombiniert werden können“ so der Experte und hob hervor: „Beim Austausch einer Heizanlage durch eine Pelletheizung mit heizungsunterstützender Solaranlage können bei optimalen Voraussetzungen über 10.000 Euro Zuschuss generiert werden!“ Die KfW-Bank fördere bei Sanierungen jetzt Einzelmaßnahmen mit bis zu 50.000 Euro Kredit, bei 0,75 Prozent Zinsen und einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent. Verzichtet man auf den Kredit, gibt es einen Investitionszuschuss von 10 Prozent. Als Beispiele nannte Treidl Dämmungen von Decke, Wand und Dach sowie Fenstertausch. „Diese Maßnahmen werden auch von Seiten der Stadt Vilsbiburg mit pauschalen Zuschüssen gefördert“, ergänzte Klimaschutzmanager Straßer und bot seine Unterstützung an. Ab 01.04.2016 sind bei der KFW verschiedene Sanierungspakete möglich, bei denen ein Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent bzw. ein Investitionszuschuss von 15 Prozent möglich sind. Komplettsanierungen werden von der KfW bis zu 30 Prozent bezuschusst sofern man am Ende ein sogenanntes KfW-55-Haus hat. Das BAFA fördere alternative Heizsysteme, wie Holz-, Solar- oder Wärmepumpenanlagen.

 

Qualitätssicherung durch Baubegleitung

 

„Ein Neubau kann mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit gefördert werden, mit einem Zinssatz von 0,75 Prozent und bis zu 20-jähriger Zinsbindung“ verkündet Treidl, „mit dem Wermutstropfen, dass ab April nur noch ab dem KfW-55 Haus gefördert wird, das KfW-70-Haus nicht mehr“. Ein KfW-Effizienzhaus 55 verbraucht nur 55 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV. Die jetzt ebenfalls geförderte professionelle Baubegleitung stellt sicher, dass technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Sie dient dem Bauherrn, Bauschäden infolge fehlerhafter Planung oder Ausführung vorzubeugen. Ob Neubau, Sanierung oder einzelne Modernisierungsmaßnahme - nach den Richtlinien zur KfW-Förderung ist für die Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ ein unabhängiger Experte bereits für die Antragstellung einzubinden, auch das BAFA und die Stadt Vilsbiburg erwarten eine Energieberatung für ihre Fördermaßnahmen. „Aber Baubegleitung ist keine Bauleitung“ grenzte Treidl die Dienstleistung des Energieberaters gegenüber der eines Architekten bewusst ab, um Missverständnisse auszuräumen. Mit dem Programm 431 „Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung“ bezuschusst die KfW die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch unabhängige externe Experten, wie sie auf der Homepage Energieeffizienz-Experten gelistet sind. 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung - maximal 4.000 Euro pro Sanierungs- bzw. Neubau-Vorhaben - werden Hausbesitzern mit der Förderung erstattet. Förderfähig sind die Kosten für Planung, Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswertung, Kontrolle der Bauausführung und Abnahme sowie Bewertung der Sanierung.