Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg:

Konzentration auf Sanierung und Naturbaustoffe

Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes fördert die Stadt bestimmte Maßnahmen zur energetischen Optimierung. Das effektive Förderpaket bedurfte einer Anpassung, die von Klimaschutzmanager Georg Straßer zusammen mit den Energieberatern erarbeitet wurde.

Förderprogramm 2022

Dämmstoffe helfen Heizkosten sparen

Dieses gilt im Hinblick auf aktuelle Bedingungen bezüglich gestiegener Preise und aktuell geforderter Dämmwerte gemäß KfW-Förderrichtlinien, sowie Erfahrungen aus der Förderpraxis. „Die Fördermittel sollen möglichst wirksam eingesetzt werden“, postuliert Erste Bürgermeisterin Entwistle, „als eine echte Anreizfunktion zum Handeln für die Bürger“. Darum wurde auch die bisherige Förderung für Neubauten nach KfW-55-Standard ersetzt durch einen Zuschuss für die Altbausanierung zu einem KfW-115-Haus.

 

Differenzierung der Auszahlungen nach Baumaterialien

„Eine weitere wesentliche Änderung besteht darin, dass bei sämtlichen Materialien künftig der Vorrang von Naturbaustoffen gelten soll, um das Ausgangsmaterial Erdöl einzusparen und künftigen möglichen Folgewirkungen vorzubeugen“, erklärte Klimaschutzmanager Straßer in der jüngsten Bau- und Umweltausschusssitzung. Bei Verwendung von Naturmaterialien (einschließlich natürlichen „Mineralstoffen“ aus Ton, Sand, etc.) sowie bei zertifizierten Recyclingmaterialien gelten die vollen Fördersätze, bei Kunststoffen, wie Styropor, PVC, etc. nur 50%. 

 

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Energieeffizienzhäuser

Gefördert werden der Tausch aller Fenster und die Dämmung von Dach und Außenwänden. Die einzelnen Fördervoraussetzungen und Förderzuschüsse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (pdf-Datei). Um den vorliegenden Sanierungsstau zu begegnen, fördert die Stadt künftig auch komplette Sanierungen von Altbauten: vom schlechten Ausgangszustand, in dem sich viele Häuser befinden, hin zum KfW-Standard 115, mit pauschal 5.000 €.

Voraussetzung für jede Förderung bleibt die Vor-Ort-Beratung: Jeder Interessent kann sich an den Klimaschutzmanager wenden oder von sich aus einen Energieberater (siehe Auflistung im Merkblatt) anrufen, um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Bis zu drei Stunden Beratung werden durch die Stadt Vilsbiburg übernommen. Die Änderungen gelten ab dem Stichtag 1.9.22, für bis dahin gestellte Anträge gelten die bisherigen Förderrichtlinien. 

c/o: Georg Straßer, Regionalmanagement Stadt Vilsbiburg, Tel. 08741 305-444, E-Mail strasser@vilsbiburg.de