Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Binatal-Gruppe hat in der Sitzung vom 12.02.2025 die 1. Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen.
Es wurden die Regelungen zur Beitragserhebung und die Feststellung der Verbrauchsgebühr durch den Wasserverbrauch neu geregelt.
Das Landratsamt Landshut hat die Satzungsänderung im Amtsblatt Nr. 13 vom 27.03.2025 amtlich bekannt gemacht. Sie tritt zum 01.04.2025 in Kraft.
Die Satzung kann ab sofort während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer Nr. 1.13, Erstes Obergeschoss) eingesehen werden.