Heiraten im Ausland

 

Bitte erfragen Sie bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur Hochzeit benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland (Botschaft bzw. Konsulat).


Sollten Sie eine Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung benötigen, aus der ausschließlich Ihre Daten (ohne die Daten Ihrer Partnerin/Ihres Partners) hervorgehen, so genügt eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da hierin unter anderem Ihr aktueller Familienstand bescheinigt wird.

 

Verlangt jedoch das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen, so handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für die Hochzeit zwischen Ihnen und Ihrer Partnerin/Ihrem Partner bestehen.


Für diese Überprüfung werden Unterlagen von Ihnen und Ihrer Partnerin/Ihrem Partners benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie vom Standesamt Ihres Wohnortes.

 

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft.

 

Nutzen Sie hierzu gerne unsere Onlinedienste:

 

Eheschließung im Ausland – Nachbeurkundung

Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 

HINWEIS: Online-Anträge über die Internetseiten von Drittanbietern werden vom Standesamt Vilsbiburg nicht bearbeitet. Diese Seiten stehen nicht in Verbindung mit dem Standesamt Vilsbiburg und Ihren persönlichen Daten. Evtl. fallen hier auch zusätzliche Kosten für die Beantragung an. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den oben angebotenen Dienst!