Finanzielle Unterstützung

  • Geflüchtete erhalten seit 01.06.2022 vom Jobcenter Geld für den Lebensunterhalt, wenn einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Jobcenter gestellt wurde (Jobcenter Landkreis Landshut Lehbühlstr. 28 in 84034 Landshut,  E-Mail: Jobcenter-LK-Landshut@jobcenter-ge.de).
  • Flüchtlinge können mit folgenden Formularen des Jobcenters Leistungen beantragen:

Antrag ALG II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf

Anlage weitere Personen Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagewep_ba013071.pdf

Anlage Kinder Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageki_ba013057.pdf

Anlage Unterkunft & Heizung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba013056.pdf

Anlage Einkommenserklärung (> 15 J.): https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba013053.pdf

 

  • Der Antrag ist mit folgenden Unterlagen beim Jobcenter einzureichen:
    • Antrag auf Arbeitslosengeld II ausgefüllt durch Antragssteller*in

    • Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP) / ausgefüllt und unterschrieben für Partner*in sowie aller Kinder ab 15 Jahren 

    • Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (KI) / ausgefüllt für alle Kinder unter 15 Jahren

    • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) / ausgefüllt wenn Sie Miete bezahlen müssen

    • Anlage zur Einkommenserklärung (EK) / ausgefüllt und unterschrieben für jede Person über 15 Jahren

    • Ausweis bzw. Reisepass aller Personen

    • Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel aller Personen

    • Mietvertrag sofern zutreffend

    • Arbeitsvertrag / aktuelle Gehaltsabrechnungen sofern zutreffend

    • Schulbescheinigung Kinder

    • Nachweis über deutsches Bankkonto

    • Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse bzw. schriftliche Angabe bei welcher Krankenversicherung wir Sie anmelden sollen

Alle Unterlagen werden nur für Personen benötigt die momentan in Deutschland leben.

Wichtig: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und Schrift auszufüllen.

 

Hier finden Sie Ausfüllhilfen in den Sprachen ukrainisch und deutsch.

Sollten Sie Fragen haben, so nutzen Sie den Internetauftritt des Jobcenters

Alternativ können Sie das Jobcenter von 08:00 – 12:00 Uhr unter 0871-404722-90 telefonisch erreichen.

 

  • Wenn akut weitere Leistungen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, etc.) erforderlich sind, können Fragen unter Telefon 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.
  • In akuten Krankheitsfällen werden nach eine E-Mail an krankenscheine@landkreis.de ein Krankenschein ausgestellt, mit diesem können die Flüchtlinge zu einem Arzt ihrer Wahl gehen und werden dort behandelt.