Aktuelle Bekanntmachungen

Plakatierungsverordnung der Stadt Vilsbiburg

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 eine neue Plakatierungsverordnung erlassen.

 

Darin wurden vorrangig Anpassungen hinsichtlich der Wahlwerbung vorgenommen. Weiter wurde den Veranstaltern die Möglichkeit eingeräumt, die Plakate nach fünf anstatt wie ursprünglich vorgesehenen drei Tagen nach der Veranstaltung abzunehmen.

 

Die Verordnung ist ab sofort während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer Nr. 1.13 – 1. Obergeschoss) einsehbar oder im Internet unter www.vilsbiburg.de Rubrik Rathaus & Service – Satzungen/Verordnungen abrufbar.

 

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom 18.09.2019 außer Kraft.