Allgemeine Informationen zur Bundestagwahl 2025

Wie wird gewählt?

Die Wähler haben zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Wie erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen?

Wie gewohnt, erhalten Sie Ihre persönliche Wahlbenachrichtigungskarte per Post;
bis spätestens 02. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. In diesem Wahlbenachrichtigungsbrief finden Sie auch das Wahllokal, in dem Sie abstimmen dürfen.

Was tun, wenn Sie nicht am Wahlsonntag wählen können? Wie beantragen Sie Briefwahlunterlagen?

Möchte man am Wahltag nicht den Gang zur Urne antreten, kann man sich im Vorfeld alternativ für die Briefwahl entscheiden. Sollten Sie am Wahlsonntag entsprechend verhindert sein (Urlaub, Krankheit o.ä.), können Sie gerne im Internet unter www.vilsbiburg.de Ihre persönlichen Briefwahlunterlagen mit dem Onlinewahlschein beantragen, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten haben.

 

Ebenso ist die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt im Rathaus, Zimmer E.03 bis E.05 im Erdgeschoss möglich (ab 10. Februar 2025).

 

Das Einwohnermeldeamt hat zur Abholung der Briefwahlunterlagen, zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten, am Freitag, den 21.02.2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Kann eine andere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen?

Falls die Abholung der Unterlagen durch Sie selbst nicht möglich ist, können Sie jemand anderen mit der Vollmacht (auf der  Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) zur Abholung Ihrer Unterlagen beauftragen.
Bitte bringen Sie oder Ihr Bevollmächtigter zur Abholung den Personalausweis mit und achten Sie darauf, dass die Vollmacht unterschrieben ist (auch Ehepartner und Familienangehörige müssen sich, bei Bedarf, gegenseitig eine Vollmacht zur Abholung ausstellen)

Kann man telefonisch Briefwahlunterlagen anfordern?

Eine telefonische Anforderung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?

Sie erhalten auf Ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:

 

  • Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
  • Einen amtlichen Stimmzettel.
  • Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau).
  • Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
  • Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Was tun, wenn Sie bis zum 07.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben?

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02.02.2025 versandt.

Sollten Sie bis zum 07.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an einen der nachfolgend genannten Ansprechpartner im Rathaus.

 

Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund der Vielzahl der Versendungen auch zu Verzögerungen bei der
Deutschen Post kommen kann.

Wo und wie können Sie Ihre Wahlunterlagen einwerfen/abgeben?

Die Wahlunterlagen können Sie unfrankiert in jeden beliebigen Briefkasten der deutschen Post oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Auch die persönliche Abgabe der Unterlagen im Einwohnermeldeamt im Rathaus, Zimmer E03 bis E05 ist möglich.

 

Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Kann man die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag einwerfen?

Die Abgabe des Wahlbriefes am Wahlsonntag ist nur in die Briefkästen am Rathaus (Stadtplatz 26) und an der Grundschule (Kirchstraße 6) bis 18:00 Uhr möglich.


Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.


Was passiert, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte am Wahlsonntag vergessen/verlegt haben und zur Wahl gehen wollen?


Sollte man die Wahlbenachrichtigungskarte am Wahlsonntag verlegt haben, kann man trotzdem wählen. Die Wahlhelfer in den Wahlräumen händigen Ihnen nach Vorlage des Personalausweises den Stimmzettel aus.

Wer sind Ihre Ansprechpartner im Rathaus im Rahmen der Bundestagswahl 2021?

Beantragung / Ausstellung / Abgabe und Versand von (Brief-)Wahlunterlagen

Einwohnermeldeamt, Zimmer E.03 bis E.05 (EG), Tel. 08741 305-141, -142 oder -143

  • Herr Bothur
  • Frau Söll
  • Frau Zehentbauer

Informationen auch unter: www.vilsbiburg.de


Wahlleitung

Frau Gabriele Guckes, Tel. 08741 305-130, E-Mail guckes@vilsbiburg.de
Ordnungs- und Gewerbeamt, Zimmer E.09 (EG)

Wie kann ich Wahlhelfer werden?

Sie möchten uns bei der Durchführung von Wahlen unterstützen? Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und jede Hilfe. Ein freundliches, motiviertes Wahl-Team heißt Sie herzlich willkommen.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Wahlleitung, Frau Gabriele Guckes, Tel. 08741 305-130, E-Mail guckes@vilsbiburg.de, auf.

Allgemeine Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Allgemeine Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl am 23.02.2025 erhalten Sie hier:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html.